REINIGUNG
IN LUXEMBURG

Professionell, Lokal & Steuerlich absetzbar

Joblin-Maskottchen präsentiert Reinigungsdienstleistungen in Luxemburg

Suchen Sie Reinigungsdienstleistungen in Luxemburg oder in Ihrer Nähe?

Joblin verbindet Sie mit vertrauenswürdigen lokalen Reinigungskräften und professionellen Reinigungsunternehmen in ganz Luxemburg. Ob Sie regelmäßige Hausreinigung, gelegentliche Grundreinigung oder Haushaltshilfe für Ihren Hauptwohnsitz benötigen, Joblin macht es einfach, zuverlässige Reinigungsdienstleistungen in Ihrer Nähe zu findenvollständig konform mit luxemburgischem Recht.

Hausreinigung in Luxemburg: mehr als nur Bequemlichkeit

Hausreinigung gehört zu den am häufigsten genutzten Haushaltsdienstleistungen in Europa. In der EU beschäftigen viele Haushalte regelmäßig professionelle Reinigungsdienste, um Zeit zu sparen und den Alltag komfortabler zu gestalten. In Luxemburg bieten Reinigungsdienstleistungen einen zusätzlichen Vorteil: Sie können Ihre Einkommensteuer senken.

Wenn Sie Reinigungsdienstleistungen in Luxemburg über Joblin buchen, investieren Sie nicht nur in ein sauberes Zuhause – Sie wählen auch einen Service, der möglicherweise nach luxemburgischem Steuerrecht absetzbar ist.

Reinigungsdienstleistungen sind in Luxemburg steuerlich absetzbar

Die luxemburgische Gesetzgebung ermöglicht es Privatpersonen, ihr zu versteuerndes Einkommen um die Kosten für bestimmte Haushaltsdienstleistungen, einschließlich professioneller Hausreinigung, zu reduzieren.

Diese Kosten gelten als außergewöhnliche Belastungen, die durch einen Pauschalabzug (charges extraordinaires – abattement forfaitaire) absetzbar sind. Anders als bei vielen anderen Steuerabzügen muss keine Einkommensgrenze überschritten werden: Förderfähige Reinigungskosten können direkt abgezogen werden, vorbehaltlich einer gesetzlichen Obergrenze.

Wie der Steuervorteil funktioniert:

  • Förderfähige Reinigungskosten werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, nicht von der Steuer selbst.
  • Ihre Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.
  • Für viele Haushalte in Luxemburg übersteigt der Grenzsteuersatz 38 %, sobald das gesamte zu versteuernde Einkommen über 51.795 EUR liegt (Steuerklasse 1).

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Euro, der für förderfähige Reinigungsdienstleistungen in Luxemburg ausgegeben wird, Ihre Steuerlast um mehr als 38 Cent senken kann.

Maximaler Abzugsbetrag für Reinigungsdienstleistungen

Sie können einen Pauschalabzug von bis zu absetzen:

  • 450 € pro Monat, oder
  • 5.400 € pro Jahr

Der Abzugsbetrag darf die tatsächlich gezahlten Reinigungskosten nicht überschreiten.

Bedingungen für steuerlich absetzbare Reinigung in Luxemburg

Reinigungsdienstleistungen sind steuerlich absetzbar, sofern:

  • Die Reinigungskraft oder das Reinigungsunternehmen beim Gemeinsamen Zentrum der Sozialversicherung (CCSS) registriert ist;
  • Die Reinigungsarbeiten in Ihrem Privathaushalt in Luxemburg durchgeführt werden;
  • Der angegebene Betrag den tatsächlich angefallenen Kosten entspricht.
  • Die Reinigungskraft beschäftigt ist entweder:
    • direkt von Ihnen als angestellte Haushaltshilfe, oder
    • über ein professionelles Reinigungsunternehmen als Vermittler;

Bei der Planung Ihres Auftrags über Joblin können Sie unser Betriebsteam bitten, Sie mit einem steuerlich absetzbaren Anbieter zusammenzubringen — einem registrierten Unternehmen oder selbstständigen Fachmann, der alle oben genannten Bedingungen erfüllt.

So deklarieren Sie Reinigungsdienstleistungen in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung

Um den Steuerabzug für Reinigungsdienstleistungen geltend zu machen, müssen Sie Ihre Ausgaben bei der luxemburgischen Steuererklärung dokumentieren. Bewahren Sie alle Zahlungsbelege Ihres Reinigungsdienstleisters auf, einschließlich Rechnungen und Zahlungsnachweise. Diese Unterlagen werden bei Ihrer jährlichen Steuererklärung benötigt.

Screenshot des luxemburgischen Steuerzertifikats mit Reinigungskosten für den Steuerabzug

Förderfähige Reinigungskosten werden im Formular 100 (luxemburgische Einkommensteuererklärung) unter außergewöhnlichen Belastungen angegeben. Der jährliche Gesamtbetrag (aus dem Zertifikat des obigen Schritts bei Joblin) muss in den Feldern 1716–1723 eingetragen werden, je nachdem, ob die Kosten den Steuerpflichtigen oder den Partner betreffen.

Dekorative Mopp-Illustration für Reinigungsdienstleistungen

Finden Sie Reinigung in Ihrer Nähe in Luxemburg mit Joblin

Ob Sie nach Reinigung Luxemburg, Reinigung in meiner Nähe, Hausreinigungsdiensten oder professionellen Reinigungskräften in Luxemburg suchen – Joblin hilft Ihnen, vertrauenswürdige lokale Anbieter schnell und transparent zu finden.

Sauberes Zuhause. Klare Unterlagen. Niedrigere Steuern.

Entdecken Sie noch heute professionelle, steuerlich absetzbare Reinigungsdienstleistungen in Luxemburg mit Joblin.

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